flash,
dein wagen war eine ami version oder ? und ohne typenschein in der schweiz, richtig ?
und wie sah es mit dem zustand aus ?
ich sagte nur mit typenschein in der schweiz !
ende
Da kommt eben ein weiteres Problem dazu.
Der Typenschein ist das
Eigentum desjenigen der das Fahrzeug hat typisieren lassen, normalerweise der Importeur, um nun diesen Schein in Anspruch zu nehmen brauchst du die erlaubnis desjenigen.
Deshalb gibts auf der MFK "normalerweise" auch keine Kopie des Scheins für den Fahrzeugeigentümer - die Scheine sind der MFK bloss zur nutzung bei MFK's zur Verfügung gestellt und nicht mehr.
Händigt dir die MFK eine Kopie aus kann der Eigentümer die MFK verklagen wegen Eigentumsverletzung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Und ums nochmal zu wiederholen, Fahrzeuge ab 96 mit EU-typisierung sind generell kein Problem da seit damals die schweizerische Gesetzgebung betreffs BAV vollständig harmonisiert wurden im Zuge der Marktöffnung.
Was älter ist macht Probleme, jüngere sind keine Problem.
Noch ein Satz zu Flash's Problem.
Sein Fahrzeug war ein US Import der in der EU per Einzelabnahme zugelassen wurde, diese Einzelabnahme gilt
nicht als Typenschein und wird auch nicht anerkannt, für die MFK könnte das Fahrzeug genausogut aus Burundi kommen, macht da keinen Unterschied mehr.