<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wavehello.gif" alt="" />




Die TÜV´ler werden dir sicher auch gesagt haben das du ein Gutachten gem. §13 Fahrzeugteileverordnung benötigst.

In diesem ist ihm besonders der D-Wert wichtig.
Ohne diesen D-Wert kann er nicht errechnen wie hoch die Anhängelast sein darf.
Die Daten aus diesem Gutachten kommen dann u.a. auch auf das Typenschild welches auf am Haken zu befestigen ist.
Alle Angaben sind sind aber nicht viel Wert, denn......s.u.


Das es bei denen "recht viele schwarze Scharfe" gibt mag ich nicht glauben, für mich sind sie einfach unfähig.

Ja ich darf das behaupten, denn anders lassen sich eingetragene Anhängelasten zwischen 750Kg und 2500Kg unter gleichen Gegebenheiten nicht erklären!

Zuletzt bearbeitet von Troll; 01/06/2006 16:25.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"