das "kupplungen vom schrott" nicht eingetragen werden, ist vollkommener blödsinn. für die britische dixon-bate gibt es auch ein tüv-gutachten.
der knackpunkt ist, zumindest in deutschland, das eine anhängekupplung für den zivilen verkehr selbsttätig verriegeln muss. das macht eine nato-kupplung nicht.
ich hatte keine probleme mit der eintragung, und ich kenne mehrere leute, die auch keine probleme damit hatten (bei verschiedenen prüfstellen).
Dixon-Bate ist Hersteller verschiedener Kupplungen. Weiter oben habe ich geschrieben, dass es für
eine ein TÜV Gutachten gibt.
Selbsttätige Verriegelung, grundsätzlich ja, aber Ausnahme siehe erwähnte Beispiele mit TÜV Gutachten.
Dann kommt es darauf an, als was die Kupplung eingetragen wird. Nur Rangier-/Abschleppkupplung,
oder im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen. Ist wohl ein erheblicher Unterschied.
Kenne auch mehrere Leute mit eingetragener Abschleppkupplung.
Wir möchten aber bei zivilen Fahrten einen Anhänger auf öffentlichen Strassen anhängen dürfen.
Gruss aus der Schweiz
Rene_W