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Rene_W #111305 03/06/2006 19:08
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Hallo,
habe die Ringfeder automatische Hakenkupplung Typ RUwg Größe KOD (nur für axial nicht drehbare
Zugösen 76mm, VG 74059, Nato) an meine G schon 1989 mit Gutachten montiert.
Das Lochbild ist allerdings 83x56mm, paßt also nicht am Landy.
Die angesprochene Rockinger Hakenkupplung 332-0 ist für Jeep mit einem Lochbild von 85x45mm.
332-A und 332-B sind für Landy mit einem Lochbild von 4"x4".
Die sind wirklich für drei verschiedene Zugösen gebaut, die aber bei Betrieb mit der Natoöse ziemlich
klappern.
Meines wissens in Deutschland aber nicht zulassungsfähig.
Landys aus meinem Bekanntenkreis haben die englische Hakenkupplun, z.B. die am Sankey hinten
montiert ist, als Abschlepphaken eingetragen bekommen. Und gut ist.
Habe auch 3 Anhänger mit Natoöse: Wohnwagen, russischer UAZ 1-achser und Ex-BW 0,75T.
Mit vernünftigen Unterlagen sind Eintragungen kein Problem.

Gruß Hans-Jürgen

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steph4n #111306 03/06/2006 20:01
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Wo hastn das ausgeharkt..

Iss ja schon Asbach Uralt...

#111307 03/06/2006 20:07
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Hallo Alcandriver,

deine Aussage, meine Reden "mit vernünftigen Unterlagen sind Eintragungen kein Problem".
Wer sich auf dem Schrott eine Kupplung holt ohne Herstellerschild bekommt Probleme.
Aber es gibt hier einige, die wollen das nicht einsehen.

Rockinger hat im Laufe der Zeit die Bezeichnungen geändert, alt und neu nicht durcheinander bringen.
Du hast die alten Bezeichnungen verwendet, ich habe eine Vergleichsliste.
alt 332-0 = neu 232 A 04 000 Lochbild 85 x 45 mm
alt 332-A = neu Auslaufmodell Lochbild 101,6 x 101,6 mm
alt 332 B = neu 232 A 06 000 Lochbild 101,6 x 101,6 mm
alt 31 L = neu 232 A 11 000 Lochbild 83 x 56 mm
alt 31 M = neu 232 A 04 000 Lochbild 85 x 45 mm


RO*231 mit festem Flansch, gibt es mit Lochbild 85 x 45 mm und 83 x 56 mm.
RO*232 gefedert und drehbare Ausführung für Schweiz, gibt es mit
Lochbild 85 x 45 mm und 83 x 56 mm und 101,6 x 101,6 mm (4" x 4")

Ja, Kupplungen mit Lochbild 4" x 4" sind in Deutschland nicht zulassungsfähig,
macht aber nichts, am Landy passt auch 85 x 45 mm.
Ja, Natoösen klappern.

Gruss aus der Schweiz
Rene_W

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Bis jetzt war ja so eine Natokupplung für mich weniger interesant.

Aber das:
Zitat
Habe auch 3 Anhänger mit Natoöse: Wohnwagen , russischer UAZ 1-achser und Ex-BW 0,75T.
Mit vernünftigen Unterlagen sind Eintragungen kein Problem.

Gruß Hans-Jürgen

bringt mich dann doch auf ne Idee.
PKW Kupplung die im Gelände sowieso immer hängenbleibt abgebaut und Wohnwagen auf Zugöse umgebaut.

Nur wo gibt es sowas ?

#111309 03/06/2006 20:40
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Hallo Burgermann,

beispielsweise, bietet die Firma Knott zu den Auflaufeinrichtungen wahlweise
Zugkugelkupplungen oder DIN-Zugösen oder NATO-Zugösen an.
Auch die NATO-Zugösen haben eine EG-Genehmigungs Zeichnung.
Ob andere Hersteller von Auflaufeinrichtungen das auch anbieten, weiss ich nicht.
Gegebenenfalls, muss diese auch ausgetauscht werden, das wird aber teuer.
Deshalb habe ich an meinem Landy ein Variobloc wo ich die Kugel oder den Haken
werkzeuglos montiere. Unter dem Strich das kostengünstigste und universellste.
Auch im Hinblichk wenn man fremde (Miet-) Anhänger ziehen will.
Kann ja nicht sein, dass ich zuerst Anhänger umbauen muss.

Gruss aus der Schweiz
Rene_W

#111310 03/06/2006 20:49
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Hallo,

@ Rene_W, Danke, werde meine alten Unterlagen jetzt auf Vordermann bringen.

@ Burgermann, habe bei meinem Wohnwagen die Auflaufbremse modifiziert. Nach Rücksprache mit
meinen TÜV-Gutachter konnte ich dann mit dem Umbau beginnen. Ich tausche nur das Vorderteil aus.
Habe nun eine Wechselkupplung, wahlweise Kugel oder Nato.

Gruß Hans-Jürgen

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das "kupplungen vom schrott" nicht eingetragen werden, ist vollkommener blödsinn. für die britische dixon-bate gibt es auch ein tüv-gutachten.
der knackpunkt ist, zumindest in deutschland, das eine anhängekupplung für den zivilen verkehr selbsttätig verriegeln muss. das macht eine nato-kupplung nicht.
ich hatte keine probleme mit der eintragung, und ich kenne mehrere leute, die auch keine probleme damit hatten (bei verschiedenen prüfstellen).


Es ist schon ok,
es tut gleichmäßig weh.
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Zitat
das "kupplungen vom schrott" nicht eingetragen werden, ist vollkommener blödsinn. für die britische dixon-bate gibt es auch ein tüv-gutachten.
der knackpunkt ist, zumindest in deutschland, das eine anhängekupplung für den zivilen verkehr selbsttätig verriegeln muss. das macht eine nato-kupplung nicht.
ich hatte keine probleme mit der eintragung, und ich kenne mehrere leute, die auch keine probleme damit hatten (bei verschiedenen prüfstellen).

Dixon-Bate ist Hersteller verschiedener Kupplungen. Weiter oben habe ich geschrieben, dass es für eine ein TÜV Gutachten gibt.
Selbsttätige Verriegelung, grundsätzlich ja, aber Ausnahme siehe erwähnte Beispiele mit TÜV Gutachten.
Dann kommt es darauf an, als was die Kupplung eingetragen wird. Nur Rangier-/Abschleppkupplung,
oder im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen. Ist wohl ein erheblicher Unterschied.
Kenne auch mehrere Leute mit eingetragener Abschleppkupplung.
Wir möchten aber bei zivilen Fahrten einen Anhänger auf öffentlichen Strassen anhängen dürfen.

Gruss aus der Schweiz
Rene_W

Rene_W #111313 04/06/2006 08:38
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Feine Sachen die die Fa. Knott da hat <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Ein Umbau würde aber wohl den Anschaffungspreis des Wohnwagens überschreiten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wenn ich andere Anhänger ziehe, dann immer nur für andere Leute, na dumm gelaufen wenn ich dann ne Kupplung am Auto hätte wo kein Anhänger dranpasst <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

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Hallo Selbermacher,
die Ringfeder RUwg Größe KOD ist eine automatisch Hakenkupplung.
D.h. sie verriegelt selbstätig, ohne eine Stiftsicherung oder ähnliches.
Würde sonst auch kein Gutachten für den Zivilverkehr bekommen.

Gruß Hans-Jürgen

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