Nicht unbedingt... für div. abgasrelevante Fehlerspeichereinträge lt. OBD-Normen gibts Ausnahmen (dort darf z.B. NICHT automatisch gelöscht werden), aber ansonsten wird mit Fehlerspeichereinträgen sehr vorsichtig umgegangen: ein Fehler muß eine bestimmte Mindestzeit aktiv gewesen und/oder soundso oft innerhalb einer bestimmten Zeitspanne aufgetreten sein, bevor er eingetragen werden darf, und er wird automatisch wieder gelöscht, wenn er über eine bestimmte Zeit und/oder Anzahl Fahrzyklen nicht mehr auftrat - so kenn ich die "Politik" der Vorgaben an die Zulieferer.

Über die Gründe kann man geteilter Meinung sein - einerseits reduziert das die Anzahl "Rückläufer" (auf Garantie getauschte Geräte/Sensoren) und verbessert die Position der Hersteller in Streitfällen, andererseits steigen natürlich die Aufwendungen der Werkstätten für die Suche sporadischer Fehler (aus Herstellersicht nicht SO schlimm: die werden - je nach Marke - auch innerhalb der Gewährleistungszeit nicht immer kpl. vom Hersteller und danach sowieso vom Kunden getragen).