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hallo ralf,
zu den scheinwerfergittern weiß ich nur das diese nicht eingetragen werden müssen, da diese die fahrzeuglänge nicht beinflussen und unfalltechnisch unbedenklich sind. der a-bar rammschutz von land rover ist meines wissens auch nicht eintragungspflichtig, warum weiß ich allerdings nicht genau, ich vermute es liegt eine abe mit bei, oder ist von land rover zu bekommen, weil er vorwiegend zum anbringen von zusatzscheinwerfern genutzt wird. muß meinen bekannten nochmal fragen, der hat so einen und der ist mit sicherheit nicht eingetragen.
gruß michael
ps. mancher tüv-beamte ist besonders kleinkariert und macht sich nicht unbedingt die größte arbeit herauszufinden ob etwas eingetragen werden muß oder nicht. im zweifelsfalle sagen die immer ja.
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