Gegen die "amtlichen Wegelagerer" in dritten Staaten hilft gar nichts: Die österr. "Überprüfungsplakette" (klebt am Fahrzeug, nicht am Kennzeichen) hat 4 Monate Toleranzfrist, heißt ich darf um 4 Monate später kommen. In Osteuropa wird aber gern versucht, nach Ablauf des gestanzten Termins (Monats) zu kassieren, und es sollen schon Betroffene bezahlt haben.

Grüsse,
Peter