na, wenn Du so ängstlich wg Versicherungsschutz bist, dann laß das mit den Nebelscheinwerfern man auch lieber.... die sind nämlich nach STVO nur dann anzuschalten, wenn die Sicht unter 50 Meter beträgt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Du hättest also das gleiche Prob so von wegen nicht zulässig.
Hi Juergen,
das ist in unserem "wir regeln alles bis aufs Blut"-Deutschland ja das Problem:
Wenn Du mit nem zugelassenen Teil (z.B. Nebelschlussleuchte) Mist baust
kriegst Du hoechstens ein Bussgeld, kann Dir aber die nette Versicherung
nachweisen dass Dein Auto wg. Kinkerlitzchen keinen Versicherungsschutz
hat, dann sitzt Du ziemlich tief in der Sch .......
Und wenns dann bloederweise noch um Personenschaden oder richtig viel
Geld geht dann wird bestimmt auch nach jeder noch so kleinen Kleinigkeit
gesucht (ich will da jetzt aber keine Grundsatzdiskussion draus machen) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Nebenbei, ich dachte die 50m gelten _nur_ fuer die Nebelschlussleuchte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Gruss
Andre
P.S. Vernuenftig eingestellte Scheinwerfer sollten eigentlich Ehrensache sein ... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />