Ein Rechtsfahrgebot gibt bei uns in D auch. Es gibt sogar ein generelles Überholverbot für LKW. Es schert sich nur einfach keiner drum.

Das Überholverbot resultiert übrigens aus der Vorschrift, dass ein Überholer die Geschwindigkeit des Überholten um mindestens 20Km/H übertreffen MUSS. Ansonsten ist es Verkehrsbehinderung.


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!