Zitat
..aus der Vorschrift, dass ein Überholer die Geschwindigkeit des Überholten um mindestens 20Km/H übertreffen MUSS. Ansonsten ist es Verkehrsbehinderung.

Wo steht das???? <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

In der Praxis dürfte niemand ein 31Km/h "schnelles" FZ Innerorts (50Km/h) überholen dürfen <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Last edited by Troll; 11/08/2006 19:49.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"