Zitat
Wer hat den Blödsinn von Wiederstand gegen Amtsperson = Förster geschrieben?

ich war´s <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />

Wenn du Flurschaden angerichtest hast kann das durchaus den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Ein Entzug= Flucht gegenüber dem Förtser wird mitlerweile rechtlich genau so bewertet wie das überfahren der Roten Ampel.


Zum Klarstellen;
Ich habe nicht geschrieben das es so sein muß!
Vielmehr was auf einen zukommen kann wenn man erwischt wird.
Ob und welcher Schaden angerichtet wurde entscheidet der Förster oder ein Gutachter, über die Strafe entscheidet dann ggf. der Richter <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />






Und dann war da noch der AL28, schwarz Campend im Wald hat er sich festgefahren und 300m² neue Eichenschonung plattgewalzt. Urteil 200€ Strafe

Und dann war da der MTB´ker, fuhr mit seinem Rad einfach über die Almwiesen. Urteil 1Mon. Führerscheinentzug und 2000DM


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"