Erstens: Die Strafgebühr für Fahrzeughalter, die keinen Rußpartikelfilter nachrüsten (oder mangels Hersteller nachrüsten können) soll 1,60 Euro pro 100 ccm Hubraum betragen, d.h. bei einem 3-Liter-Dieselmotor werden rund 50 Euro fällig – zusätzlich.

Zweitens: In diesem Steuervorhaben der Bundesländer geht es um PKW – erstmal.

(Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14-08-2006 – Titelseite)

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)