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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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alten Führerschein Klasse III
=> die Beschränkung auf drei Achsen entfällt!!! => damit dürfen nun auch Drehschemelanhänger gefahren werden => das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 12to (zwölf!) nicht überschreiten
Rechtsquellen bei Bedarf per Mail. jo schick mal rüber...ne setzt bitte die § hier rein, nicht das hier einer beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Denn eigentlich; Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht, erhält auch nicht den kompletten Besitzstand. Es gelten die Klassen L, M, B, BE, C1 und C1E mit dem Ausschluss mehrachsiger Anhänger ! Wird dagegen der Führerschein in eine Scheckkarte getauscht, sind die oben genannten Klassen in vollem Umfang gültig, also auch für mehrachsige Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse C1E mit einer zul. Gesamtmasse von 12 t. Wer den kompletten Besitzstand für Züge bis zu 3 Achsen über 12 t erhalten will, muss beim Stellen des Antrags zum Umtausch dies gesondert vermerken. Ist der Antragsteller älter als 50 Jahre alt, muss er darüber hinaus die Anforderungen der entsprechenden Eignungsuntersuchungen nach Anlage 5 und 6 erfüllen. Es wird ein Führerschein der Klasse CE 79 (Beschränkung C1E > 12 t, L < 3) ausgestellt. Er gilt für Gliederlastzüge bis zu einer zGM*)von 18,75 t (unter Beachtung der Bau- und Betriebsvorschriften für Anhängerachsen 18,5 t).
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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