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viermalvierer
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viermalvierer
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Ich habs im Forum noch nicht gefunden, daher tippe ich es mal hier rein, bitte verschieben wenn es nicht passt: ------------------------------------------------------- DPA Düsseldorf Die Besitzer schwerer Geländewagen können nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts auf ihr altes Steuerprivileg hoffen. Das Gericht beschloss im Eilverfahren, dass ein Landrover Defender weiterhin niedriger - wie ein Lastwagen - nach Gewicht besteuert werden muss und nicht als Personenwagen nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Der Gesetzgeber hatte das Steuerschlupfloch zum 1. Mai 2005 geschlossen. Das Gericht befand nun, der Wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sei nach EU-Recht kein Pkw. Die Besteuerung nach Hubraum und Emissionen hatte die Kfz-Steuer für die 212000 Wagen starke Fahrzeuggruppe teilweise verfünffacht. AZ: 8 V 2091/06 A (Verk) <img src="/forum_php/images/graemlins/clap.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/clap.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/clap.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/clap.gif" alt="" />
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viermalvierer
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viermalvierer
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Und hier noch was aus www.jurion.de: --------------------------------------- Besteuerung eines Land Rover Defender als PKW nach Hubraum und Schadstoffausstoß rechtswidrig FG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2006, Az. 8 V 2091/06 A (Verk) Trotz der ersatzlosen Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO, der die Einstufung des Land Rover Defender als Lkw wegen des zulässigen Gesamtgewichts von mehr als 2,8 t ermöglichte, sprechen gute Gründe dafür, dass das Fahrzeug weiterhin als anderes Fahrzeug i.S.d. § 8 Abs. 2 KraftStG zu besteuern ist. Als sog. AF-Mehrzweckfahrzeug i.S.d. Richtlinie 2001/116/EG, das dazu dient, Fahrgäste und deren Gepäck sowie Güter in einem einzigen Innenraum zu befördern, ist der Defender nicht als Personenkraftwagen einzustufen. KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1, KraftStG § 8, StVZO § 23 Abs. 6a a.F., EGRichtl-2001/116
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viermalvierer
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viermalvierer
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..und aus www.carorder.de: ---------------------------- Verwirrung um Geländewagen-Besteuerung 29.08.2006 10:51 Uhr mid Düsseldorf - Die Verwirrung über die Besteuerung von Geländewagen hält an. Halter schwerer Geländewagen über 2,8 Tonnen dürfen nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ihr Fahrzeug weiterhin als Nutzfahrzeug versteuern. Die Verwirrung über die Besteuerung von Geländewagen hält an. Halter schwerer Geländewagen über 2,8 Tonnen dürfen nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ihr Fahrzeug weiterhin als Nutzfahrzeug versteuern.Dabei hatte die Bundesregierung zum 1. Mai 2005 diese Möglichkeit gestrichen, so dass Geländewagen nun wie alle Pkw nach Hubraum besteuert werden, wodurch die Belastung im Einzelfall um das Fünffache gestiegen ist.Doch diese Praxis ist unzulässig, urteilten jetzt auch die Düsseldorfer Richter. Das Fahrzeug des Antragstellers, ein Land Rover Defender mit 2,95 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sei nach EU-Recht kein Pkw, sondern ein Mehrzweckfahrzeug. Es könne daher als Lkw versteuert werden. Die Eintragung im Fahrzeugschein als Pkw sei nicht maßgeblich.Zu einem ähnlichen Urteil war kürzlich bereits das Finanzgericht Baden-Württemberg gelangt. Daraufhin hatten aber einige Oberfinanzdirektionen erklärt, auf der Eintreibung der höheren Steuer beharren zu wollen. Eine endgültige Entscheidung wird wohl der Bundesfinanzhof treffen müssen (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 8 V 2091/06 A (Verk)). (Hoffmann)
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