Interessant dazu ist ein Gerichtsurteil, von dem ich vor ein paar Tagen in der Zeitung gelesen habe. Danach wurde entschieden, dass ein Fahrzeug(!) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8t im Sinne des EU-Rechts KEIN PKW sei und dementsprechend nach Gewicht zu besteuern sei...

http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0605/5303.htm


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!