Ist doch der selbe Fall. Es wird immer nur entschieden, dass die Fzg-Halter die höhere Steuer solange nicht bezahlen müssen, bis über die Sache selbst entschieden ist. Die Leute haben alle nur auf die "Aussetzung der Vollziehung" geklagt. Wird die Änderungen im Endeffekt doch noch durchgeführt (was man eben noch nicht so genau weiß), müssen diejenigen die höhere Steuer eben dann nachzahlen.

Wir alle, sofern jeder gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch eingelegt hat, sind denjenigen, die diese Prozesse gewinnen, vollkommen gleichgestellt, mit dem Unterschied, dass wir dem FA einen Kredit gewährt haben und diese Kläger eben nicht.

Richtig interessant wird es erst, wenn in der Sache selbst mal was entschieden wird.


Gruß Klaus