Zitat
In meiner älteren StVZO steht drin:
§ 43 StVZO 3

(4)Anhängekupplungen müssen selbsttätig wirken.Nicht selbsttätige Anhängekupplungen sind jedoch zulässig,

2.an Krafträdern und Personenkraftwagen.


und ist noch aktuell: §43


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!