@ Flash,
ja, das sehe ich auch so.
Wobei anstelle von zerkratzen in der letzten Zeit oft eher
ätzende Flüssigkeiten über die Autos geschüttet werden.
Zudem, man beachte "durch unbekannte Dritte".
Im Falle der Aufkleber wären die Dritten bekannt.
Mich würde aber interessieren, was den bei anderen Versicherungen
bezüglich Vandalismus genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) steht.
**Das hat aber nichts mit den Aufkleber in diesem Thread zu tun.**
Na ja, grundsätzlich kann man bei Versicherungen davon ausgehen, dass das was man meistens bräuchte schon ausgeschlossen ist.
Die wollen ja auch etwas verdienen...