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Ich habe mal vor ein paar Jahren einen Artikel über Inlineskaten auf der Straße geschrieben und bin u.a. auch bei "motorisierten Skateboards" gelandet. Die dürfen mit Hilfsmotor auch nicht schneller als 6 km/h sein und man darf damit auf der Straße fahren. In der StVo steht zwar "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern". Ein triftiger Grund liegt aber z.B. dann vor, wenn ein Skateboard bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren kann  Das gilt dann auch für Deine Suze. Du darfst auf der Straße nur dann nicht fahren, wenn das "spielerischem Umherfahren" gilt wie z.B. beim Rollhockey, zu "Trainingszwecken" wie z.B. mit einem nicht verkehrssicheren Rennrad oder wenn Dein Fortbewegungsmittel eines der folgenden ist, dass in der StVo explizit aufgeführt ist: "Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel".
Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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JensS
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