Moin,
Leute, Bitte! In diesem BESCHLUSS (KEIN Urteil!!!) ging es zunächst lediglich um eine AdV (Aussetzung des Vollzuges) zu diesem Thema. Der Beschluss hat für die Allgemeinheit also keine direkte rechtliche elevanz was ein abschließendes Urteil zum Thema Gewichtsbesteuerung angeht.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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