<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> nur mal so zum Unterschied ABE und Teilegutachten im Eintragungsurwald Deutschland

- Wenn ein Produkt eine ABE hat und das Fahrzeug die Auflagen, die in dieser ABE vermerkt sind, erfüllt muß das Produkt nicht beim TÜV eingetragen werden. Die ABE muss mitgeführt werden.

- Produkte mit TÜV Teilegutachten müssen nach dem Einbau umgehend beim TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, da die Änderungen vom TÜV überprüft werden müssen.


Beispiel: ein Raid 10 Lenkrad mit ABE für Defender ( der Fahrzeugtyp muß in der ABE erwähnt sein) brauch definitiv nicht eingetragen zu werden

Ein A-Bar mit Teilegutachten muß eingetragen werden,allerdings können Gesetzesänderungen (s. neues Gesetz zum Fussgängerschutz) das auch aufheben. Der Spielraum liegt einfach darin, daß sich nicht jede Änderung unmittelbar bei den jeweiligen Tüvlern festgesetzt hat, also einfach die sogenannte Übergangsphase.