So is dat auch. Auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt: Noch ist es gesetzlich nicht untersagt starre Frontschutzbügel einzutragen! Das ist Fakt!
Fakt ist aber auch das man bereits jetzt nach einem TÜV-Prüfer suchen muss der die gesetzlichen Gegebenheiten kennt und oben genannten Schriftsatz vom KBA eben NICHT falsch interpretiert.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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