Zitat
Hab ich, und nu?

Da steht klipp und klar, dass weder ABE noch Teilegutachten noch Begutachtung beim TÜVler des geringsten Misstrauens vor dem Auge des KBA Bestand haben. Also ein generelles "Njet" zur Neueintragung, auch wenn ein Dorf-TÜV beim Landmaschinenhändler sowas noch einträgt.

Was ich in dieser Stellungnahme allerdings ein wenig vermisse ist die Definition des "starren" Frontschutzbügels. Starr befestigt? Starres Rohr ohne schützende Ummantelung? Wie hoch, wie breit, wie weit über irgendwelche originalen Fahrzeugsilhouetten ragend? Wo sind die Richtlinien? Weiß Landcruiser bestimmt.

Und bevor die Frage aufkommt: Hatte noch nie einen Frontschutzbügel, will auch keinen, hab nur seinerzeit zum Beginn der Diskussion dem denkwürdigen DEKRA-Rammbügel-"Test"in der Schweiz beigewohnt, als das Thema losging. Seitdem wundert mich garnix mehr und ich weiß, wie man Meinung und Politik macht.