Na klasse,
zwei Mods zwei Meinungen.
Tat das Not ?
Gibts echt keine klare Vorgabe ?
Ich will doch nur diesen Kindermörder der noch in der Garage liegt im Ebay verchecken....
Ich lese das Ding vom KBA jetzt erstmal selber, dann druck ichs aus und frag mal hier beim TÜV (RA).
Grüsse
Thomas

PS
Jetzt habe ich den KBA Schrieb gelesen und bin net schlauer wie vorher.
Also keine neuen ABE für die Dinger. Gut.
Bezieht sich das jetzt auf die ABE für den Rammbügel der somit eintragungsfrei benutzt werden darf ODER bezieht sich das darauf daß einem mit Rammbügel ausgestatteten Fahrzeug keine ABE mehr erteilt werden darf (also somit kein Eintrag der Ramme mit Gutachten) ??

Zuletzt bearbeitet von DieselTom; 15/10/2006 08:51.