Ich finde es zwar gerade nicht aber ich habe erst kürzlich gelesen das für Historische Anhänger das Sonntagsfahrverbot nicht gilt.

Als Argument wurde genannt das diese anhänger ja nicht für den Warentransport genutzt werden.

Wenn ich´s wieder finde schreib ich´s hier rein.


Gruß Mathias

Irgendwie ist das blöd so ohne Landy :-(