Zitat
Naja, das versuchen Deuvet und NVG seit geraumer Zeit durchzubekommen. Ist aber, soweit mir bekannt, noch nicht gesetzlich durch. Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren...

So habs wieder gefunden, und du hast recht, es war ein Artikel von 2001 und da ging es nicht ums sonntagfahrverbot sondern um die Vignettenpflicht.

Ab einem Gewicht von blabla usw. unterliegen Anhänger einer Vignettenpflicht.
Oldtimer sind davon ausgenommen da damit GEWERBLICH keine Waren transportiert werden dürfen.
Sorry mein Fehler, war aber auch scho paar Tage her<img src="/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />


Gruß Mathias

Irgendwie ist das blöd so ohne Landy :-(