Moin DaPo,
sorry aber da hast Du nen Denkfehler drin in deiner Berechnung. Du hast recht wenn Du sagst die Länge der Ladefläche darf nicht größer als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse sein.
Das heißt aber das die Spurweite des Volvo MINDESTENS 1,43m betragen muss um auf 2 Meter Ladeflächenlänge zu kommen (2m : 1,4 = 1,43 gerundet).
Wenn die Spurweite des Volvo sogar größer als 1,43m ist, ist die Voraussetzung immernoch erfüllt.
Beispiel: Wäre die Spurweite des Volvo 1,60m und multipliziert man dies mit 1,4 bekommt man als Ergebnis 2,24m raus. Das würde bedeuten das die Ladefläche maximal 2,24m lang sein darf.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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