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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Aus einem anderen Forum:
"Da im Kfz-Steuergesetz PKW nicht nähers definiert wird - gilt meines Wissens nach die Definition aus der StVZO. - Die Finanzbehörden definieren die Anzahl der Sitze massgeblich anhand der vorhandenen Gurtsystemverankerungen - Sitze müssen dabei nicht vorhanden sein. - Deswegen verlangen die FA's bei Umbau von PKW auf LKW rigoros, dass sämtliche Gurt- und Sitzverankerungspunkt unbrauchbar gemacht werden müssen. Sobald also mindestens 10 Sitzverankerungspunke- siehe Landrover 110 tatsächlich vorhanden sind, kann es sich logischerweise - finanzrechtlich gesehen - um keine PKW mehr handeln. - Die Finanzämter machen inzwischen ja bereits auch aus zulassungsrechtlichen eindeutigen LKWs finanztechnisch einen PKW, sodenn mehr als 3 Sitzplätze eingetragen sind. - Somit hätte ich finanztechnisch gesehen einen PKW - Versicherungstechnisch einen LKW. Ist dies denn nicht schon paradox? Sodenn nun ein Kfz mehr als 10 Gurtverankerungspunkte inne hat - benutzbar oder nicht - wäre es im Umkehrschluss steuerrechtlich KEIN PKW mehr - oder?"
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