Aus einem anderen Forum:

"Da im Kfz-Steuergesetz PKW nicht nähers definiert wird - gilt meines Wissens nach die Definition aus der StVZO. -
Die Finanzbehörden definieren die Anzahl der Sitze massgeblich anhand der vorhandenen Gurtsystemverankerungen - Sitze müssen dabei nicht vorhanden sein. - Deswegen verlangen die FA's bei Umbau von PKW auf LKW rigoros, dass sämtliche Gurt- und Sitzverankerungspunkt unbrauchbar gemacht werden müssen.
Sobald also mindestens 10 Sitzverankerungspunke- siehe Landrover 110 tatsächlich vorhanden sind, kann es sich logischerweise - finanzrechtlich gesehen - um keine PKW mehr handeln. -
Die Finanzämter machen inzwischen ja bereits auch aus zulassungsrechtlichen eindeutigen LKWs finanztechnisch einen PKW, sodenn mehr als 3 Sitzplätze eingetragen sind. -
Somit hätte ich finanztechnisch gesehen einen PKW - Versicherungstechnisch einen LKW.
Ist dies denn nicht schon paradox?
Sodenn nun ein Kfz mehr als 10 Gurtverankerungspunkte inne hat - benutzbar oder nicht - wäre es im Umkehrschluss steuerrechtlich KEIN PKW mehr - oder?"