Sorry wenn ich das so direkt sage – ist nicht böse gemeint, aber Ihr habt nicht verstanden um was es geht.

Nehmen wir den Defender 110 als Beispiel. Als was ist der zugelassen – richtig, als PKW mit z.B. 9 Sitzplätzen – das bleibt auch so – nix KOM!

Und wie muss ein FA den Defender besteuern – richtig, nach der objektiven Beschaffenheit!
Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (also egal ob PKW, LKW, WOMO, Zugmaschine, Mondfahrzeug oder selbstfahrende Kirmesbude)

Das FA hat per Begutachtung (durch den Finanzbeamten) u. a. die Sitzbefestigungspunkte zu zählen / festzustellen.
Wie viele Sitzaufnahmepunkte hat der Defender objektiv? Richtig – es sind 10 (entspricht dem Herstellerkonzept)!

Ein PKW in der finanzrechtlichen Definition hat immer max. 9 Sitzplätze (Sitzbefestigungspunkte)

Ein Defender 110 kann also nicht als Personenkraftwagen versteuert werden – sonder nur als „anderes Fahrzeug“ = Gewicht!
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Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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