es gibt in der tat ein urteil dazu.

wird sich unter "postgolf-urteil" oder ähnlichem finden lassen.
darin steht mehr oder weniger sinngemäß, dass es reine
ermessenssache des fa´s ist, ob sie ein fahrzeug als lkw oder
pkw einstufen dürfen.

wenn du da googlest, wirst du das bestimmt finden.
hat nichts mit der derzeitigen "kombinations-kfz-debatte"
zu tun.

wenn dein fahrzeug allerdings bisher als lkw versteuert wurde,
dann frag doch mal dein fa, warum die erst jetzt darauf kommen.
evtl. wäre hier ein anspruch auf gleichbleibende steuerbehandlung
möglich. die umstufung erscheint selbst dem laien willkürlich.

entweder du hast einen beisswütigen, excellenten anwalt,
oder du findest im fa jemanden, der mit dir in den dialog
gehen will. (jemand von oben).


whipple-scrumtious fudgemallow delight