moin,

hallo fischi,


ja, das ist auch richtig !


Ich habe die nicht funktionierende Karte April 2005 geschenkt bekommen.
Evtl. ist ja das Guthaben noch drauf und ich kann es umschreiben lassen.

Die Rufnummer ist nicht mehr vergenen/bekannt.

habe gerade mal gegugelt

Zitat
1999-12-01
3 U 251/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2000-03-09
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: DPA
Restguthaben verfällt nicht

Ein Mobilfunkunternehmen darf das Guthaben seiner Kunden nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen lassen.


ranx2