Das Thema hatten wir in ähnlicher schonmal im Buschtaxiforum.

Da gabs einige gute Links zum Thema.

Ich hatte im Land Cruiser das Problem dass es sich um einen zweisitzer handelt, dafür aber eben ohne Airbag.
Ohne Airbag ist es offensichtlich auch vom Gesetzgeber her kein Problem.<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Eine aktuelle Information hat der ADAC unter dem Suchwort Kindersitz oder Kinder Rückhaltesysteme.

Diesen Satz muss man sich mal richtig durch den Kopf gehen lassen!

Die Eignung der Kinderrückhalteeinrichtungen ergibt sich aus der Genehmigung sowie der Einbauanweisung, die von den Herstellern den Kindersitzen beizufügen ist. Als geeignet gelten die Rückhaltesysteme nur, wenn sie für das jeweilige Fahrzeug und für den jeweils zu benutzenden Fahrzeugsitz zugelassen sind und der für das Kind zutreffenden Gewichtsklasse entsprechen.

Bedeutet nichts anderes als VORHER beim Hersteller anzufragen ob man den Sitz denn überhaupt im jeweiligen KFZ benutzen darf!