Na gut, da haben wirs doch. Der §21 StVO ist da ja recht eindeutig. Danke schon mal

Jetzt muß ich aber doch weiterfragen. Mal angenommen ich habe ein Kind, welches noch in der Babyschale sitzen muß. Sagen wir so unter einem Jahr. Theoretisch müsste jetzt doch ein einzelner Sitz (z.B. Beifahrersitz, weil rückwärts ist besser als seitlich!) ausreichen der mit einem Beckengurt ausgerüstet wird. Die Babyschale hat ja eigene Gurte und sitzt mit einem Beckengurt genauso fest und sicher, wie mit einem Dreipunktgurt, oder?
Was denkt ihr darüber?


If you're going through hell, keep going