Hallo,
was DIE nicht wissen, das macht DIE auch nicht heiss.
Könnte aber sein, das Du mal Post bekommst und DIE das dann mal sehen wollen.
Theoretisch machst Du Dich der Steuerhinterziehung strafbar. Das könnte sogar rückwirkend, vom Erwerb des Fahrzeugs an, nachgefordert werden.
Das gleiche Problem haben auch Leute, bei denen der Landy mit "LKW Plane u. Spriegel" eingetragen ist und die im Winter ein festes Dach mit Fenstern fahren.
Dabei ist es egal, wie die Bezeichnung im Fahrzeugschein steht. Ausschlaggebend ist die Art der Besteuerung. Ein Fahrzeug kann als LKW eingetragen sein und als PKW besteuert werden.
Hat mir alles mein Freund vom Finanzamt erzählt (da gibts auch Menschen).
Chris