Moin heppsen..........ich habe noch einmal weiter geforscht.........in einem Oldtimerforum......

Dort bekam ich diese Antwort auf dein Problem:

"Verweise sie mal auf §60 StVZO. Da steht alles haarklein über Kennzeichen drin, in der Anlage V f.f. gibt es dazu die Beispiele. Du wirst nirgendwo was finden, dass zweizeilige Kennzeichen an der Front untersagt. Diese angebliche Bestimmung lässt Du dir bitte in aller Freundlichkeit von Deiner Behörde vorlegen. Bin mal gespannt. In unserem Nachbardorf hat kürzlich gerade ein Bekannter einen Rover mit zweizeiligem Kennzeichen vorne zugelassen, Kreis Marburg.
VielErfolg!"

Schau mal nach, was da in dem § steht...........im übrigen hat keiner in dem Oldtimerforum je Probleme mit zweizeiligen gehabt..............ich habe davon auch noch nie vor deiner Geschichte gehört.......
Gruss, Thomas