Zitat
@ Holger

wenn man Angestellte mit ungelehrnten Arbeitskräften in eine Schublade stecken würde und im Gegenzug dem Handwerk die Felder überlässt mit Sicherheit ja.
also in etwa;
Dr.
Arzt
Beamter
Schreiner
Zimmermann
Bäcker
Künstler
Arbeiter




@Ranx

Zitat
ich hatte mir beim tanzen ( Aschermittwoch, glaube ich ) die Fersen so
wund getanzt,
das ich zwei Tage "krank" war. ..
Habe meine "Krankmeldung" selber geschrieben



Mit dieser Einstellung würdest du von mir die Kündigung bekommen....2 mal
sorry aber solch Verhalten ist <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass deine Aufzählung , Angestellte und Arbeiter, auch rein garnix mit dem Stand der Tätigkeit und der fachlichen Qualifikation zu tun hat.

Ein Bäcker wie auch ein Hilfsarbeiter sind nunmal gesetzesdefiniert Arbeiter, die sich eigentlich nur noch über die Definition der LFZ/GFZ unterscheiden.
Ein Bankkaufmann sowie eine ungelernte Schreibkraft sind auch beides Angestellte.

Wo ist nun das Problem??

Gruß Holger