genau <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Worauf ich hinaus wollte ist das es für den Brennholzsammelschein (oder wie der sonstwo genannt wird) keine § Grundlagen gibt um sich mit dem Fichtenmopped am Holz zu vergehen.

Es liegt letztendlich am Stadtförster (oder wie der sonstwo genannt wird) wem er die Erlaubnis erteilt. Jedoch wird dem Förster neuerdings vom KFW und den GUV dazu geraten das er darauf achten soll das die leute wissen was sie da machen, ergo reicht normal die kl. Motorsägeneinweisung.

AS-B1 wäre super, AS- B2 wäre (auch für mich) traumhaft <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"