Hallo,

es heißt in Absatz 3a des § 2 der StVO: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.”

Was geeignete Berreifung ist, ist nicht näher definiert. Das ist zwar ein Witz, ist aber so, ein M&S (d.h. AT, MT) sollte somit problemlos als geeignet durchgehen.

Grüße
sven