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Scheffinschinör
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Scheffinschinör
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Hoi,
besorg Dir vom Hersteller des Fahrzeuges die Bestätigung, beglaiubiogt und abgesegnet und was weiß ich, mit der Fahrgestellnummer drinne, daß Deinb Fahrzeug da, ein zulässiges Gesamtgewicht von xxxx hat.
So hat damals bei meinem G die Auflastung funtkioniert, OHNE TÜV Abnahme. War halt ne Werksbescheinigung, und die Zuilassungsstelle hat, nachdem die Dame wohl "ihren" Tüver kontaktiert hat, anstandslos die KFZ Brief umgetragen...
Solange keine technische Änderung nötig ist ( beglaubigt und bestätigt halt durch das Werksgutachten der Fahrzeugfirma ) Gibts eigentlich keinen Grund, das KFZ dem TÜV vorzuführen...
Um Einwänden vorzubeugen: Vielleicht habe ich damals auch nur Glück gehabt, aber was macht der TÜV denn, außer einmal ums Auto rumlaufen und zu kassieren, wenn ich vom KFZ Hersteller das Gutachten habe...
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