Zitat
Zitat
Kauft Euch doch 'nen Traktor. Der darf fahren...

Wie kommst du auf die Idee <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

<img src="/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß
§ 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender..."

aus: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006, Anhang 3
(zu § 2 Abs. 3)

<img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!