Kann ich nicht erkennen. Es steht in der VO nicht geschrieben, dass die Fahrzeuge eine "grüne Nummer" haben müssen. Das wäre in der Tat ein Problem. Die grüne Nummer würde denn auch eine völlige Steuerbefreiung bedeuten. Das ist auch nicht empfehlenswert, weil jede Nutzungsfremde Verwendung dann sofort Steuerhinterziehung wäre. Also Hänger mit grüner Nummer darf keinen Schrank transportieren. Deshalb verzichten viele Landwirte auf die grüne Nummer und zahlen lieber die paar Euronen, damit sie das Fahrzeug auch betriebsfremd nutzen dürfen.

Die grüne Nummer ist aber NICHT in der VO angesprochen, nur die Fahrzeugart!!!

Die VO stellt aber hier auf die Fahrzeugart und nicht die Nutzungsart ab. Du kannst also mit dem Traktor Bier holen oder deinen Landy aufm Trailer hinterherziehen. Du brauchst daher keinen Betrieb, nur einen Traktor. <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Das ist eindeutig.


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!