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Was mich viel mehr interessieren täte wäre die Einschätzung eines Anwalts.

Muss nicht z.B. der Staat mich entschädigen wenn ich meine Kiste unter geltendem Recht besten Gewissens gekauft habe und jetzt quasi zwangsenteignet werde (ja, ich weiss, behalten darf ich ihn ja)? Ich denke die Meisten hier haben nicht grad kleine Summen Kohle in ihren vierrädrigen Liebling versenkt. Also zumindest den Wertverlust müsste ich doch ersetzt bekommen. Grad noch ein gesuchtes Auto für den Innenstadtyuppie, jetzt nimmt ihn mir der Bauer vom Lande vielleicht für ein paar 1000 ab?!

Genau dieser Enteignungsgleiche Eingriff steht mir auch bevor, wenn sich nicht seitens der Feinstaubverordnung noch etwas ändert.
Ich wohne im Großraum Stuttgart, hier ist ab 01.07.07 alles Umweltzone: Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, jeweils mit allen Teilorten. Ich kann mit meinem G dann nicht mehr nach hause fahren, oder von zu hause weg. Also ist der gehegte und gepflegte Würfel für mich wertlos. Viel Geld und Arbeit habe ich hineingesteckt. Das wird sich beí einem Verkauf nicht mehr erzielen lassen. Zumal dann ja Viele gezwungen wären zu verkaufen, und das Preisniveau bei Autos ohne Plakette ist dann sowieso im Keller.
Ich hänge sehr an dem Auto und lasse es mir nicht einfach wegnehmen. Wenn sich keine Lösung mehr auftut werde ich auch klagen. Wobei die Klage auf Schadenersatz nur die zweite Wahl wäre. In erster Linie geht es um den Erhalt des Autos.

Welchen Politiker interessiert denn das?

Hättest Du einen Englischen Bulldog, müsstest Du den auch abschaffen wegen der Kampfhundegeschichte. Und es gab NIE einen Beißvorfall mit so einem Hund. Die Verordungsgeber haben den einfach auf die Liste gesetzt, weil sie meinten, der wäre gefährlich. Und an einem Tier hängt man sicherlich mehr, als an einem Haufen Blech. Da standen sogar Hunderassen drauf, die es garnicht gab! (Das zum Thema Verordungsqualität).

Oder denkt an die Vielzahl der legalen Waffenbesitzer, die Ihre gehegten Schätzchen (von Opa geerbt etc.) verkaufen mussten, weil sie wegen Saufens den Führerschein verloren hatten. Hat absolut nichts miteinander zu tun. Kümmert auch keine Sau.

Besitzstandwahrung hin oder her - das wird sicherlich kein Argument sein. Ihr müsste einfach begreifen, daß der Einzelne nichts zählt - nur kurzfristig mit seiner Wählerstimme. Und dann: wegtreten.


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!