Bei uns in Berlin sickert langsam durch, das es
Ausnahmeregelungen nur in Verbindung mit einer
Fahrtenbuchlösung geben soll, und dann auch nur
1000 km im Jahr innerhalb der UZ.
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung soll
jeweils auf 18 Monate begrenzt werden.
Über die Höhe der Gebühren hat man sich aber
noch nicht verquatscht.
Das ist dann ja eine echt praxisgerechte,nachvoll-
ziehbare und einfache Lösung für die Betroffenen.
Ein Fahrtenbuch für´s Finanzamt, eines für die
UZ, und dann vielleicht noch eins für die Arbeitszeit.
Wir können weiter gespannt bleiben !
GRuß aus Berlin