Stimmt.

Vergessen darf man dabei aber auch nicht, dass die Filterförderung nur für Fahrzeuge gilt, die nicht älter als 4 oder 5 Jahre sind(ich mag mich um ein oder 2 Jahre vertan haben). Aber die, bei denen es interessant wäre, also die die 10 Jahre und älter sind, gibts keine Förderung. Also müssten, wenn es gerecht wäre, auch nur die Fahrzeughalter die Strafsteuer zahlen, deren Fahrzeuge nur maximal 5 Jahre alt sind und sich weigern, nachzurüsten.

Womit wir wieder beim "gerechten" Staat und der Sache mit den Terroristen wären.................. <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra