Super - herzlichen Dank! Ich habe natürlich auch weitere Informationen eingeholt - u.a. bei einer anderen Finanzamtstelle - und es sieht so aus wie beschrieben.

Ich fasse kurz zusammen.

Mein Kfz wäre dann dank des Gutachtens beim TÜV als Zugmaschine eingetragen.
Was KFZ-rechtliche eine Zugmaschine ist, ist steuerrechtlich leider noch lange keine.
Da mein G (lang, geschlossen, Sitzbänke, etc.) G nun Mal - kann man sich auf den Kopf stellen - ursprünglich für den Personentrasport vorgesehen war und noch ist, hat man entsprechende Schwierigkeiten damit durchzukommen.
Umbauten sind natürlich eindeutiger (bei LKW Bleche, TRennwand, etc. ist ja bekannt), bei Zugmaschine z.B so ein Abschleppaufbau...will ich aber nicht.
Wann der Finanzhai dann akzeptiert liegt nur zum Teil an ihm und im wesentlichen an den Vorgaben der Finanzdirektion, in meinem Falle Karlsruhe. (Die Schwaben werden also von den Badenern finanzrechtlich regiert - wissen die das?)
BaWü, so sagte mir die zuständige Dame, hat die Direktive SEHR genau vorzugehen und da macht eine Anhängekupplung (auch nicht meine Doppelkupplung) leider noch keine Zugmaschine.
Die Verwendung als Zugmaschine macht steuerrechtlich auch nix aus.
Den Zank spare ich mir und fahre PKW. Wenn ich das Geld beisammen habe, kommt ein Kat rein und ich fahre im Sommer bei Smog durch die gesperrten Umweltzonen der Innenstädte mit meinem G statt mit Polo - weil voll öko...

Seuftz.


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften!