@ ThorstenD - ja, sorry, so war das nicht gemeint. Ich wollte nur sinngemäß sagen, dass wenn die Karosserie entsprechend verändert wird und somit die Verwendung zur Personen- & Güterbeförderung mehr oder weniger ausgeschlossen wird, ist das Fahrzeug als Zugmaschine erkennbar - dann gäbe es keine Diskussion beim Amt. Alles dazwischen, mein FA sagte "Was, ausser Eintrag im Brief, macht das Fahrzeug gegenüber dem Standard (PKW) erkennbar zu einer Zugmaschine - und nur die fette Kupplung alleine reicht nicht.


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften!