Da ich nicht weis was für eine Anhängelast bei dir drinsteht erst mal was Allgemeines: Wenn die Rockinger eine europäische Genehmigungsnummer auf dem Typenschild hat braucht sie gar nicht mehr eingetragen zu werden. Das gleiche gilt für den Anhängebock. Hat eines davon nur ein deutsches Prüfzeichen (KBA-Welle mit Buchstaben und 4 Ziffern) ist eine Anbauabnahme notwendig. Nur Anhand des höheren D-Wertes wird dir kein seriöser Sachverständiger die Anhängelast erhöhen. Eine Fahrgestellnummerbezogene Bescheinigung kannst Du von Mercedes bekommen, aber versprich dir keine 3500kg beim kurzen G. Da sind sie eher geizig. Auflaufgebremste Anhänger am Geländewagen maximal 3500 kg inklusive Stützlast.

Wichard


Jedem das Seine und mir meine G