Hey Bolle,
na ich würde mal sagen, da lohnen sich weitere
Einwände, weil das Fahrzeug einer Gesamtwürdigung
zu unterziehen ist.
Äußerlich sieht ein Vito-Kasten genauso aus, wie ein
Vito-PKW.
Im neuen KFZ-Steuergesetz stehen da ja nun doch
eindeutige Indizien drin:
-Dein Fahrzeug ist nur 2-sitzig
-Die Ladefläche ist größer als der Fahrgastraum
und dann sind hier ja noch verschiedene Urteile
gepostet worden, die auf eine Gesamtbetrachtung
des KFZ abzielen.
Gruß aus Berlin