tja, gut und schön was du schreibst und zitierst, aber in keinem satz wird die aufhebung des KRIEGSRECHTS bestätigt <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> es ist lediglich von der beendung des krieges die rede.
das kriegsrecht herrscht weiter auf dem weg in die suveränität !!!
sehr interessante dinge finden sich in einem deiner zitate (das rechtfertigt auch das verhalten in den videos).
Zitat:
Schutz der Zivilbevölkerung
Die wichtigste Grundregel des Kriegsrechts ist die strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte (Kombattanten und der Kriegführung dienende Gegenstände) zu richten. Gegen die Zivilbevölkerung und deren Eigentum dürfen kriegerische Maßnahmen nicht ergriffen werden. Jedoch wird in Kauf genommen, dass bei kriegerischen Maßnahmen gegen militärische Objekte auch schädigende Nebenwirkungen auf zivile Objekte (Personen und Sachen) entstehen (»Kollateralschäden«). Sie werden vom Kriegsrecht geduldet, solange sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem von der militärischen Aktion erstrebten Erfolg stehen. Gezielte Angriffe auf zivile Objekte sind aber in jedem Fall verboten. Darüber hinaus haben sich im Kriegsrecht Regeln für besonders geschützte Personen (z. B. Verwundete und Kranke) und Sachen (z. B. Krankenhäuser, Lazarette, Kulturgüter) entwickelt. Aus dem Verbot, zivile Objekte zum Ziel militärischer Aktionen zu machen, ergibt sich das Verbot der blinden Waffen, d. h. von Waffen, die sich unterschiedslos gegen militärische und nichtmilitärische Objekte richten (z. B. strategische Kernwaffen). Wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag 1966 in einem Gutachten feststellte, ist das Verbot des Einsatzes von Kernwaffen nur in einem extremen Fall der Selbstverteidigung eines Staates unter Umständen anders auszulegen. Völkerrechtswidrig ist auch, gleich zu welchem Zweck, der Einsatz konventioneller Waffen, die flächendeckend wirken, z. B. massives Artilleriefeuer und Flächenbombardements auf dicht besiedelte Gebiete.
Quelle: Der Brockhaus–Recht. Leipzig, Mannheim 2002
p.s. das wirtschafts/handelsembargo wurde aufgehoben
oh, ich sehe gerade das ich mich falsch ausgedrücht habe, es muss heißen "ausnahmezustand". aber wenn man das mal über wikipedia suche lässt, kommt man auch zu dem begriff "kriegsrecht".
interessant sind auch die meldungen des auswertigen amtes zum irak, die sprechen dort von einem anhaltendem ausnahmezustand.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Irak/Sicherheitshinweis.html