Zuggesamtgewicht!
Auto 2 Tonnen & Anhänger 1,6 Tonnen = 3,6 Tonnen Zuggesamtgewicht


Zitat
Kontrollgeräte sind für Fahrzeuge,
auch Fahrzeugkombinationen, über 3,5 Tonnen
vorgeschrieben.
Es spielt auch keine Rolle für welche Transporte
die Fahrzeuge eingesetzt, weil es sich hierbei um
Vorschriften der StVO handelt bzw. um Vorschriften
zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten.

Bundesverband der Transportunternehmen e.V.

Zitat
Zum EG - Kontrollgerät.

Die Pflicht, Sozialvorschriften zu beachten, setzt zunächst den Einsatz im gewerblichen Güterkraftverkehr voraus. Dabei ist es egal, ob man selbstfahrender Unternehmer ist oder angestellt ist.
Sollte das zutreffen, wird dein Hänger zum Knackpunkt. Die Ausrüstpflicht mit einem EG Kontrollgerät ergibt sich für Kraftfahrzeuge mit einen ZGG über 3,5 t einschließlich Anhänger aus VO (EWG) 3820/85 Art. 4(1).
Das Gerät muß dann vorhanden sein und entsprechend betrieben werden.
Fährst du ohne Hänger gilt diese Ausrüstvorschrift nicht. Lt. § 1(3) Fahrpersonalgesetz (FPersG) bist du jedoch verpflichtet, im gewerblichen Güterkraftverkehr bei Kraftfahrzeugen einschließlich mitgeführter Anhänger ab einem zGG von 2,8 t einen Nachweis entsprechend der o.g. VO (EWG)zu führen. Das kannst du handschriftlich machen - eine Form ist nicht vorgeschrieben. Bei eingebautem EG - Kontrollgerät kann (!!!) dieses benutzt werden - eine Verpflichtung unter 3,5 t zGG einschließlich Anhänger besteht jedoch nicht.


Quelle